Leistung 01 · Personal
Arbeitnehmerüberlassung in Frankfurt & Rhein-Main
Wenn Aufträge steigen, Kollegen ausfallen oder ein Projekt startet: Wir überlassen Ihnen zuverlässige Helfer und Fachkräfte (m/w/d) – kurzfristig, flexibel und rechtssicher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
- Erlaubnis nach § 1 AÜG
- Tarifgerechte Vergütung
- Fester Ansprechpartner
Einsatzbereiche
Das passende Personal für Ihren Betrieb.
Wir überlassen vor allem gewerbliche Helfer und angelernte Kräfte. Jede Person wird vor dem Einsatz auf ihre Aufgabe vorbereitet und von uns persönlich betreut.
Lager & Logistik
Kommissionierung, Verpackung, Wareneingang und -ausgang, Inventur und Versand.
Produktion & Montage
Maschinenbeschickung nach Einweisung, Montage- und Vormontagearbeiten, Sichtprüfung.
Reinigung & Hauswirtschaft
Unterhaltsreinigung, Spül- und Küchenhilfe, Housekeeping in Hotels und Einrichtungen.
Umzüge & Veranstaltungen
Helfer für Büroumzüge, Messe- und Eventaufbau, Bestuhlung und Abbau.
Handel
Warenverräumung, Filialumbauten, Inventuren und Unterstützung im Saisongeschäft.
Facility & Service
Hausmeister- und Servicehelfer, Postdienste, Unterstützung im Objekt- und Gebäudemanagement.
Ihre Vorteile
Flexibel planen. Entspannt arbeiten.
Mit Arbeitnehmerüberlassung reagieren Sie auf Schwankungen, ohne dauerhaft Kosten aufzubauen. Wir kümmern uns um Suche, Auswahl, Verträge und Lohnabrechnung – Sie um Ihr Geschäft.
- Kalkulierbare Kosten: Sie zahlen nur die tatsächlich geleisteten Stunden.
- Kein Recruiting-Aufwand: Stellenanzeigen, Vorstellungsgespräche und Verwaltung übernehmen wir.
- Schneller Ersatz: Fällt jemand aus, organisieren wir Ersatz – so schnell wie möglich.
- Übernahme möglich: Passt eine Person perfekt, sprechen wir über eine Übernahme in Ihr Team.
- Arbeitsschutz inklusive: Grundausstattung mit PSA und Unterweisung durch uns – abgestimmt auf Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Rechtssicherheit
Sauber nach AÜG geregelt.
Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland streng geregelt – zu Recht. Wir halten die Vorgaben ein, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen.
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung§ 1 AÜG · erteilt durch die Bundesagentur für Arbeit
- Klarer Überlassungsvertrag in Textform – ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet, Mitarbeitende vor Einsatzbeginn namentlich benannt.§ 1 Abs. 1 S. 5–6, § 12 AÜG
- Höchstüberlassungsdauer im Blick – grundsätzlich 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher.§ 1 Abs. 1b AÜG
- Faire Bezahlung – Vergütung nach Tarifvertrag der Zeitarbeit, Equal Pay und Branchenzuschläge nach gesetzlicher Vorgabe.§ 8 AÜG
- Kein Einsatz auf bestreikten Arbeitsplätzen und keine Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeitertätigkeiten – dafür gibt es unsere Baulogistik.§ 11 Abs. 5, § 1b AÜG
Ablauf
So schnell kommt Verstärkung.
- 01
Bedarf klären
Tätigkeit, Anzahl, Zeitraum, Arbeitszeiten und Anforderungen – kurz am Telefon oder per Formular.
- 02
Passende Personen
Wir wählen geeignete Mitarbeitende aus unserem Team aus und stimmen sie mit Ihnen ab.
- 03
Vertrag & Einweisung
Überlassungsvertrag in Textform, Arbeitsschutz-Unterweisung und Einweisung am ersten Tag.
- 04
Einsatz & Betreuung
Wir bleiben Ansprechpartner für Ihr Team und für Sie – mit regelmäßigen Rückmeldungen.
FAQ
Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung
Was kostet Arbeitnehmerüberlassung?
Sie zahlen einen Stundenverrechnungssatz für die tatsächlich geleisteten Stunden. Er hängt von Tätigkeit, Qualifikation, Einsatzdauer und eventuellen Zuschlägen (z. B. Nacht- oder Wochenendarbeit) ab. Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot.
Wer ist Arbeitgeber der überlassenen Mitarbeitenden?
Arbeitgeber bleibt DMP: Wir schließen die Arbeitsverträge, zahlen Lohn und Sozialversicherung und kümmern uns um Urlaub und Krankmeldungen. Während des Einsatzes erteilen Sie die fachlichen Arbeitsanweisungen.
Wie lange kann ich Mitarbeitende einsetzen?
Grundsätzlich bis zu 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Kunden (§ 1 Abs. 1b AÜG). Abweichungen sind nur in engen Grenzen über Tarifverträge möglich. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick.
Kann ich eine Person fest übernehmen?
Ja, gerne. Wenn es passt, freuen wir uns mit Ihnen und der Person. Die Bedingungen einer Übernahme vereinbaren wir transparent im Vertrag.
Stellen Sie auch Personal für Baustellen?
Die Überlassung in Betriebe des Baugewerbes ist für Arbeitertätigkeiten nach § 1b AÜG grundsätzlich unzulässig. Für Baustellen bieten wir deshalb Baulogistik als eigene Dienstleistung an – mit eigenem Team und eigener Einsatzleitung.
Personal anfragen
Verstärkung gesucht? Wir sind bereit.
Sagen Sie uns, wen Sie wann und wo brauchen – wir melden uns schnell mit einem konkreten Vorschlag.